AGB

Präambel

Kletter- oder Boulderveranstaltungen sind immer auch mit einem hohen Maß an Risiko verbunden. Von jedem Teilnehmer wird entsprechende Rücksichtnahme, Umsicht und Eigenverantwortlichkeit erwartet.

1.Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Leistungsangebot von Rockandbeyond (kurz R&B), insbesondere Kletter- & Mentalcoachings und Kletterkurse. Die Leistungsbeziehung besteht zwischen R&B und den Auftraggebern (nachfolgend auch Kunden oder Teilnehmer genannt).
Der Anbieter bietet Coachingstsunden, ein- und mehrtägige Klettercoachings in der Halle und am Fels an, sowie Online-Trainings.
Details zu den Leistungen sind den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen der Homapage des Anbieters zu entnehmen.

Mit der Beauftragung von R&B gelten diese AGB als anerkannt, abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegen stehen werden nicht anerkannt, es sei denn es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Weitere Vereinbarungen sind für R&B nur verbindlich, wenn diese ihnen schriftlich zugestimmt hat. Die von R&B abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

2. Vertragsabschluss

Die Inhalte auf der Internetseite www.rockandbeyond.at, in sozialen Netzwerken und allen anderen Onlinepräsenzen des Unternehmens und des Inhabers sind freibleibend, unverbindlich und entfalten keine Bindungswirkung.

Der Vertrag entsteht auf Initiative des Kunden. Mit der Beauftragung von R&B durch den Kunden (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings; Anmeldung zu einem Kurs; schriftliche Buchung eines Trainings oder Kurses – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme (Auftragsbestätigung) dieses Angebots durch R&B Zustande.
Buchungen sind somit verbindlich.

 

3. Leistungsumfang und Honoraranspruch

Der Leistungsumfang ergibt sich auf Grundlage der Ausschreibung der gebuchten Veranstaltung. Die Veranstaltungen werden je nach Ausschreibung in Einzeltrainings, Gruppenworkshops, Seminaren und Outdoorveranstaltungen stundenweise oder im Rahmen von Ein‐ und Mehrtagesveranstaltungen erbracht. Die Leistungsbeschreibungen können auf Grund der Art der Leistungen nur die Rahmenbedingungen der Veranstaltung darstellen, die Leistungen werden an die persönlichen Vorkenntnisse des Teilnehmers angepasst.
Es wird seitens R&B keine Garantie für ein Erreichen eines subjektiv vom Kunden vorgestellten Trainings/Coachingablaufs oder -resultat übernommen.

Nicht im Leistungsumfang eingeschlossen sind eventuell anfallende Kosten der An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Halleneintritte, außer wenn dies im Paket oder der Ausschreibung explizit geregelt ist.

3.1 Honorar

Für alle Coachings, Trainings und Veranstaltungen hat R&B Anspruch auf die Zahlung eines angemessenen Honorars. Das Honorar wird vertraglich vereinbart und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.  Im Falle der Nichtleistung des Kaufpreises kommt der Kunde automatisch zwei Wochen nach dem Fälligkeitstag in Verzug.

Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug kann die Erbringung der Leistung auf einen anderen Tag verschoben werden.
Soweit eine Veranstaltung im Sinne der Ziffer 5.2 vorliegt, kann der Anbieter Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 verlangen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Das gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

3.2  sonstige Kosten

3.2.1 Zusätzliche Kosten für den Teilnehmer können entstehen:

Bei ganztägigen oder mehrtägigen individuell vereinbarten Veranstaltungen trägt der Teilnehmer die Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten, und zwar sowohl die eigenen als auch, ggf. anteilig, die des durchführenden Anbieters.

3.2.2 Bei Durchführung in öffentlichen Sportstätten – etwa Kletter- der Boulderhallen – trägt der Teilnehmer die Kosten für den Eintritt, auch des Anbieters und Kosten für eine etwaig benötigte Leihausrüstung.

3.2.3 Nimmt R&B im Rahmen von Mehrtagesveranstaltungen oder Seminaren Tätigkeiten vor, wie die Anmietung von Räumen und Unterkünften, Transport und Beförderung oder die Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten, erfolgt dies ausschließlich namens und in Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer. Diese etwaig übernommenen rein organisatorischen Tätigkeiten werden entgeltfrei erbracht. Soweit an Dritte (insbesondere Hotelbetreiber, Vermieter etc.) Vorauszahlungen zu leisten sind, werden die Teilnehmer den bevollmächtigten Anbieter zur vereinfachten organisatorischen Abwicklung die jeweils notwendigen Aufwendungen zur Weiterleitungen an den Dritten durch Überweisung zur Verfügung stellen. Etwaige Restbeträge werden durch den Teilnehmer vor Ort direkt an den Dritten entrichtet werden. Der Teilnehmer stellt R&B insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Leistungen, die Inhalt eines Reisevertrages bilden können, werden weder angeboten noch erbracht.

 

4. Teilnahme

4.1 An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen, der gesund, den jeweiligen in der
Beschreibung angeführten Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist (Level). Trainer und Leiter von sämtlichen Veranstaltungen sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltungen eine(n) TeilnehmerIn, die/der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.

 

4.2 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeglicher Einfluss von Drogen und / oder Alkohol und / oder anderweitigen Substanzen, welche die körperliche Gesundheit / den körperlichen Zustand beeinflussen, ist strengstens untersagt. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei objektiv erkennbaren Anzeichen, dass die obigen Voraussetzungen nicht vorliegen, auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses aufgrund Einschränkungen und / oder Einflüssen, die allein im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen und die diesem bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung auch bei Ausschluss verpflichtet.

Das seilfreie Klettern ist strengstens verboten.

Die Kunden sind sich darüber im Klaren, dass das Klettern/Bergwandern eine Risikosportart ist. Bei Unfällen kann es zu schweren körperlichen Verletzungen kommen in schwerwiegenden Fällen kann ein Unfall auch tödliche Folgen haben.
Die Kunden verhalten sich von daher verantwortungsbewusst und konzentriert und sind rücksichtsvoll anderen Kunden gegenüber. Die Kunden sind sich darüber im Klaren, dass der Zustieg zu den Übungsorten (Kletterfelsen) teilweise an steilen Felsabbrüchen und Schluchten vorbeiführt, dies erfordert Konzentration und Trittsicherheit. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Terminvereinbarung und Kündigung

Zeit und Ort einer Veranstaltung ergeben sich aus der Ausschreibung, oder werden von R&B und dem Kunden einvernehmlich vereinbart. Dies kann per E-Mail, Whatsapp oder telefonisch erfolgen. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Kunde verpflichtet sich zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.

5.1 Rücktritt/Absage der Veranstaltung durch R&B
R&B ist bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird jeder Vertragspartner unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet oder es wird nach Rücksprache mit dem Kunden ein neuer Termin vereinbart.
Im Falle einer Verlegung oder Stornierung einer Veranstaltung werden etwaige, dem Kunden selbst entstandene Kosten und Aufwendungen, z.B. Transport- oder Unterkunftkosten, nicht erstattet.
Dies gilt nicht, soweit die Verlegung oder Stornierung einer Veranstaltung auf einer groben Pflichtverletzung von R&B beruht.

Ein besonderer Umstand, der zum Rücktritt bzw. zur Veranstaltungsabsage berechtigt, ist insbesondere gegeben bei:

-höherer Gewalt (Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, u.ä.) und unvorhersehbaren Witterungsbedingungen, wenn hierdurch die Durchführung des Kurses nicht möglich ist oder eine sichere Kursdurchführung nicht gewährleistet werden kann.
-Verletzung und Krankheit des Kurstrainers, wenn hierdurch eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann.
-Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl.
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Angebotsausschreibung etwas anderes ergibt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist R&B berechtigt, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnehmer erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn R&B vonm Rücktrittsrecht Gebrauch macht, der Kunde aber dennoch die Durchführung der Veranstaltung wünscht, so stellt dieses ein neues Angebot dar. R&B kann dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den R&B dem Kunden mitteilt. Ist der Kunde mit dem neu zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Veranstaltung durchgeführt wird.

5.2 Kündigung/Absage von Trainings, Veranstaltungen & Reisen

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Im Interesse des Kunden muss er dies schriftlich tun. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei R&B eingeht.
Bei Kündigung/Rücktritt kann R&B folgende Entschädigungen, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:

Individuelle Trainings, Einzelcoachings und eintägige Kursveranstaltungen

bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin (Einzelcoachings): 10%
14 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25%
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin: von 50%
ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75%
Ab 24h vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100%

Mehrtägige Veranstaltungen, Workshops & Reisen:

Bis 30 Tage vor Veranstaltungstag: 50 %
14 bis 30 Tage vor Veranstaltungstag: 75% **
ab dem 13. Tag vor Veranstaltungstag: 100% **

** Dieser Satz gilt nur, sofern nach Absage des Kunden die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird. Wird druch die Absage des Kunden die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, so hat der Kunde den vollen Betrag zu zahlen.

Die Pauschale entfällt, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellt, den Anbieter hierüber unverzüglich und vor Kursbeginn unterrichtet. Anbieter wird einen Ersatzteilnehmer nur aus objektiven berechtigten Gründen ablehnen. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen bleiben im Verhältnis zum ursprünglichen Teilnehmer bestehen, dieser hat für die Abwicklung im Innenverhältnis zu sorgen.

Jeweils zuzüglich zu diesen Gebühren sind vom Kunden eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Unterkunftskosten von R&B zu tragen. R&B verpflichtet sich dazu entsprechende Stornobelege der Reisegesellschaft und Unterkunft an den Kunden weiterzuleiten.

Grundsätzlich: Wenn Sie eine Kündigung in Betracht ziehen, sprechen Sie bitte vorher mit mir. So können wir versuchen eine für beide Seiten dienliche Lösung zu finden.

 

 

6. Versicherungen

6.1 R&B empfiehlt den Abschluss einer Seminarrücktrittversicherung.
Zu finden zum Beispiel bei der Hanse Merkur.

6.2 Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie auch ausreichend für den Fall einer Bergung und/oder Rückholung versichert sind und Ihre Versicherung die besonderen Risiken der jeweiligen Aktivität in der freien Natur abdeckt.

7. Dokumente, Visum und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass -, Visa -, Zoll -, Devisen – und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies R&B möglich ist, wird R&B den Kunden von wichtigen Änderungen der allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching bzw. Training gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Buchung des Coachings oder Kurses selbstverantwortlich zu handeln und R&B von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

Das Coaching, insbesondere Mentalcoaching & Kletterpaarcoaching, ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

8.2 Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf der Basis als selbständiger Kletterer/Bergsteiger u.ä.. Das Klettern erfolgt auf Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko unter der Leitung des Kletterlehrers/trainers.

8.3 Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. R&B übernimmt daher keine Haftung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des Kletterns bei der Veranstaltung ergeben. Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich durch seine Anmeldung bestätigt. Es liegt in der Natur der Veranstaltungen, dass ein bestimmtes Restrisiko für den Kunden bestehen bleibt, was auch nicht zuletzt den Reiz solcher Veranstaltungen ausmacht. Dies sollte der Kunde allerdings bei Buchung bedenken und sich dieser Umstände bei Buchung bewusst sein.
Entsprechend erklärt der Teilnehmer mit seiner Buchung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kursleiters beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten, die durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Kursleiters/Trainers entstanden sind, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden durch den Kursleiter im Sinne dieser Haftungsklausel vorliegt. Der Teilnehmer stellt R&B von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.

 

9. Mitfahrgelegenheiten

9.1 Eventuellen Mitfahrten jeglicher Art (Auto, Bus, Bahn) mit dem Anbieter während eines Programmes und für die An- und Abfahrt sind reine Gefälligkeiten und der Anbieter übernimmt insoweit keinerlei besondere Haftung. Mitfahrer werden also ausschließlich auf eigene Gefahr mitgenommen.

Gegen Unfall und Bergung sowie entstandener Personen- und Sachschaden ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert.

9.2 Der Anbieter übernimmt auch keinerlei Personen- und Sachschäden der Fahrern, die sich für Mitfahrten von Teilnehmern zur Verfügung stellen, entstehen.

 

10. Vertraulichkeit, Datenschutz & Fotoaufnahmen

10.1 R&B verpflichtet sich über alle im Rahmen des Coachings bekannt gewordenen privaten, beruflichen oder betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu wahren. Die Daten des Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes bei R&B abgespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt nicht.

10.2 Im Rahmen der Durchführung eines Angebotes erstellet R&B regelmäßig Foto- und Videomaterial, auf dem der Teilnehmer zu sehen ist. R&B nutzt solches Material gegebenenfalls auch für eigene Marketingzwecke, z.B. seine Online-Auftritte und auch in sozialen Medien. Soweit rechtlich notwendig, holt R&B hierzu die Einwilligung der Abgebildeten ein. R&B geht davon aus, dass ein Teilnehmer mit Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einverstanden ist, wenn er sich aktiv an der Erstellung beteiligt – sollte es sich anders verhalten, bitten wir um ausdrücklichen Hinweis!

 

11. Urheberrecht

Das Urheberrecht an Coaching- und Veranstaltungskonzepten, persönlich erstellten Audio- und Video-Dateien, E-Books, Online-Kurs Unterlagen sowie sonstigen Unterlagen gehört allein R&B. Alle dem Kunden ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus, ohne schriftliche Zustimmung seitens R&B, zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch Auszugsweise, ist untersagt.

 

12. Sonstiges

Änderungen oder Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Vereinbarung in Schriftform zu treffen.

Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden.

 

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Innsbruck.

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